Honorar

Honorar

Für jeden Fall das passende Honorar.

Weil jeder Fall individuell ist, vereinbaren wir für jede Ver­tei­di­gung und Vertretung ge­son­dert ein faires Honorar.

Unsere Stundensatzhonorare vereinbaren wir nach einem kostenfreien Erst­ge­spräch indi­viduell mit Ihnen. Wir rechnen auch nach den gesetz­lichen Gebühren (Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz) ab und übernehmen ebenfalls Ihre Pflicht­ver­tei­di­gung.

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, setzen wir uns gerne für Sie mit Ihrer Rechts­schutz­ver­sicherung in Verbindung.

Ein kostenfreies Erstgespräch mit unserer Anwäl­tin oder einem unserer Anwälte können Sie jeder­zeit telefonisch mit unserem Sekre­tariat (0221-205160) vereinbaren.