Honorar
Für jeden Fall das passende Honorar.
Weil jeder Fall individuell ist, vereinbaren wir für jede Verteidigung und Vertretung gesondert ein faires Honorar.
Unsere Stundensatzhonorare vereinbaren wir nach einem kostenfreien Erstgespräch individuell mit Ihnen. Wir rechnen auch nach den gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab und übernehmen ebenfalls Ihre Pflichtverteidigung.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, setzen wir uns gerne für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung.
Ein kostenfreies Erstgespräch mit unserer Anwältin oder einem unserer Anwälte können Sie jederzeit telefonisch mit unserem Sekretariat (0221-205160) vereinbaren.