Fachanwalt für Strafrecht Jonas Bau von Birkenstock Rechtsanwälte sitzt lächelnd an seinem Schreibtisch und berät Mandanten.

Rechtsanwalt Jonas Bau

Fachanwalt für Strafrecht

Vollmachten

Zivilvollmacht

Strafprozess­vollmacht

Mit der Erfahrung aus meiner langjährigen Tätigkeit als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach habe ich entschieden, als selbständiger Rechtsanwalt im Strafrecht tätig zu werden und verstärke seit 2021 die BIRKENSTOCK RECHTSANWÄLTE KÖLN.

Ich betreue und berate meine Klientinnen und Klienten mit höchster Motivation und besonderem Anspruch an eine kompetente und individuelle Beratung. Dazu zählen sowohl die offene und schnelle Kommunikation als auch eine umfassende und transparente Aufklärung zu Ihrem jeweiligen Anliegen.

Rechtsgebiete

Meine Schwerpunkte

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • §§ 242 ff. StGB Diebstahlstraftaten
  • §§ 223 ff. StGB Körperverletzungsstraftaten
  • §§ 263 ff. StGB Betrugsstraftaten
  • §§ 303 ff. StGB Sachbeschädigungsdelikte
  • §§ 185 ff. StGB
  • §§ 267, 268 StGB Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • 316 StGB Trunkenheit im Verkehr
  • 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs
  • 315 b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
  • 222 StGB Fahrlässige Tötung
  • 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Straftaten nach dem BtMG
  • Straftaten nach dem CanG
  • Straftaten nach dem Arzneimittelstrafrecht

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • § 263 StGB Betrug
  • § 264 StGB Subventionsbetrug
  • § 264 a StGB Kapitalanlagebetrug
  • § 266 StGB Untreue
  • § 266 a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme – und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstraftaten: u.a. Insolvenzverschleppung: § 15 a InsO, Bankrott:§ 283 StGB Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern: § 84 GmbHG, § 401 AktG

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • § 331 StGB Vorteilsannahme
  • § 332 StGB Bestechlichkeit
  • § 333 StGB Vorteilsgewährung
  • § 334 StGB Bestechung
  • § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung
  • § 336 StGB Unterlassen der Diensthandlung
  • § 339 StGB Rechtsbeugung
  • § 340 StGB Körperverletzung im Amt
  • § 344 StGB Verfolgung Unschuldiger
  • § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt
  • § 355 StGB Verletzung des Steuergeheimnisses
  • § 211 StGB Mord
  • § 212 StGB Totschlag
  • § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge
  • § 251 StGB Raub mit Todesfolge
  • §§ 174 ff. StGB
  • § 142 PatG
  • § 143 MarkenG Strafbare Kennzeichenverletzung
  • § 144 MarkenG Strafbare Nutzung geografischer Herkunftsangaben
  • §§ 104 ff. UrhG

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
  • § 222 StGB Fahrlässige Tötung
  • § 263 StGB Abrechnungsbetrug
  • § 299a, 299b StGB Korruption im Gesundheitswesen
  • §§ 203, 204 StGB Verletzungen der Schweigepflicht
  • § 278 StGB Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz

Hierzu gehören u.a. die nachfolgenden Straftatbestände:

  • § 324 StGB Gewässerverunreinigung
  • § 313 StGB Herbeiführen einer Überschwemmung
  • § 324a StGB Bodenverunreinigung
  • § 325 StGB Luftverunreinigung
  • § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • § 329 StGB Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
  • § 327 StGB Unerlaubtes Betreiben von Anlagen

Straftatbestände nach dem Strafvollstreckungsrecht