
Kompetenzen &
Leistungen
Unsere Schwerpunkte
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Banken- und Kapitalmarktstrafrecht
- Internationales Strafrecht
- Straftaten nach dem Patentgesetz
- Tötungsdelikte
- Jugendstrafrecht
- Korruptionsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Straftaten im Amt
- Allgemeines Strafrecht
- Straftaten nach Markengesetz
- Straftaten nach Urheberrechtsgesetz
- Strafvollstreckungsrecht
- Umweltstrafrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Führerscheinangelegenheiten und Verkehrsstrafrecht
- Criminal Compliance
Unser Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwalt Helge Boelsen berät und vertritt Sie zuverlässig – außergerichtlich und gerichtlich.
Wir beraten und vertreten Sie ebenfalls kompetent in den folgenden Bereichen:
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht umfasst alle Strafvorschriften, die im Zusammenhang mit unternehmerischem Handeln und steuerlichen Pflichten stehen. Beide Rechtsgebiete sind eng miteinander verknüpft und betreffen insbesondere Unternehmer, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie Freiberufler. Ziel ist es, wirtschaftliche Integrität zu wahren und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sicherzustellen.
Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im geschäftlichen Umfeld. Dazu zählen unter anderem Betrug, Untreue, Bestechung, Insolvenzdelikte, Subventionsbetrug oder Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Bilanzrecht. Diese Verfahren sind häufig komplex, da sie nicht nur strafrechtliche, sondern auch wirtschaftliche und unternehmensrechtliche Fragen berühren.
Eine effektive Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht erfordert daher neben strafprozessualem Know-how auch ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge und betriebswirtschaftlicher Abläufe.
Das Steuerstrafrecht bildet einen besonderen Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt steht die Steuerhinterziehung (§ 370 AO) sowie verwandte Delikte wie die leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhehlerei.
Steuerstrafverfahren entstehen häufig nach Betriebsprüfungen, Selbstanzeigen oder Hinweisen der Finanzverwaltung.
In solchen Fällen ist es entscheidend, frühzeitig anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen, um die richtigen Schritte einzuleiten, Fehler zu vermeiden und mögliche strafbefreiende oder -mildernde Maßnahmen zu nutzen.
Arzt- und Medizinstrafrecht
Das Arzt- und Medizinstrafrecht ist ein hochsensibler Bereich des Strafrechts, in dem es nicht nur um juristische, sondern auch um berufliche und persönliche Existenzen geht. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie andere Angehörige des Gesundheitswesens sehen sich zunehmend mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert.
Ein Ermittlungsverfahren trifft Mediziner in besonderer Weise: Neben der strafrechtlichen Verantwortung drohen berufsrechtliche Konsequenzen, der Verlust der Approbation oder erhebliche Reputationsschäden. Deshalb ist es entscheidend, bereits im frühen Stadium eines Verfahrens einen erfahrenen Strafverteidiger mit Spezialisierung im Medizinstrafrecht einzuschalten.
Wir vertreten Ärztinnen, Ärzte und medizinische Einrichtungen in allen Bereichen des Medizinstrafrechts – von Fahrlässiger Körperverletzung und Tötung, über Abrechnungs- und Korruptionsdelikte bis hin zu Verstößen gegen das Arzneimittel-, Betäubungsmittel- oder Infektionsschutzgesetz.
Unsere Verteidigung zielt darauf ab, Ihre berufliche Reputation zu schützen, Ihre rechtlichen Interessen zu wahren und eine diskrete, strategische und fachkundige Lösung zu finden.
Banken- und Kapitalmarktstrafrecht
Das Banken- und Kapitalmarktstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Vorwürfen im Finanz- und Wertpapierwesen. Betroffen sind häufig Führungskräfte, Banker, Anlageberater oder Investoren, denen beispielsweise Betrug, Insiderhandel, Marktmanipulation oder Untreue vorgeworfen wird.
Strafverfahren in diesem Bereich sind komplex und erfordern ein tiefes Verständnis wirtschaftlicher Abläufe und regulatorischer Vorschriften.
Wir verteidigen Sie kompetent und diskret – mit juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und strategischem Weitblick.
Bank- und Kapitalmarktstrafrecht bezieht sich auf Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Banken- und Finanzsektor stehen. Es umfasst Verstöße gegen streng regulierte Bereiche wie beispielsweise Insiderhandel und Marktmanipulation. Ebenfalls fallen allgemeine Delikte wie Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu den hier maßgeblichen Straftatbeständen.
Internationales Strafrecht
Das internationale Strafrecht gewinnt angesichts globaler Wirtschaft und internationaler Ermittlungszusammenarbeit zunehmend an Bedeutung. Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug – etwa Auslieferungsverfahren, internationale Haftbefehle oder Ermittlungen von EU- und UN-Behörden – erfordern spezielles Fachwissen und Erfahrung.
Wir vertreten Ihre Interessen im In- und Ausland, koordinieren Verteidigungsstrategien über Grenzen hinweg und schützen Sie vor unrechtmäßiger Strafverfolgung durch ausländische Behörden.
Straftaten nach dem Patentgesetz
Das Patentstrafrecht bildet einen spezialisierten Bereich des Wirtschaftsstrafrechts an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Es betrifft alle strafrechtlich relevanten Verstöße gegen bestehende Patente, Gebrauchsmuster oder andere Schutzrechte. In einer zunehmend innovationsgetriebenen Wirtschaft gewinnt dieser Bereich stetig an Bedeutung – insbesondere für Unternehmen, Entwickler und Forschungsinstitutionen.
Strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit Patenten – etwa der unerlaubten Nutzung geschützter Erfindungen, der Verletzung von Betriebsgeheimnissen oder des Nachbaus patentierter Produkte – können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Folgen haben. Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen Schadensersatzforderungen, Reputationsverluste und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.
Als erfahrene Strafverteidiger im Patent- und Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir Einzelpersonen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Patentverletzungen und verwandter Delikte. Wir kombinieren strafrechtliche Expertise mit technischem und wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen effektiv zu schützen – diskret, strategisch und mit Blick auf Ihre wirtschaftliche Zukunft.
Tötungsdelikte
Der Vorwurf eines Tötungsdelikts zählt zu den schwersten Anschuldigungen im deutschen Strafrecht. Ob fahrlässige Tötung, Totschlag oder Mord – jedes Verfahren bedeutet für die Betroffenen eine enorme seelische Belastung und verlangt eine engagierte, erfahrene Verteidigung.
Als Strafverteidiger steht für uns das Ziel im Vordergrund, Ihre Rechte konsequent zu wahren, Vorverurteilungen zu verhindern und im Verfahren eine faire, sachliche Aufklärung sicherzustellen.
Wir kämpfen mit Nachdruck für Ihre Freiheit und Ihr Recht auf eine gerechte Behandlung.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich wesentlich vom Erwachsenenstrafrecht – es stellt nicht die Strafe, sondern die Erziehung und soziale Entwicklung junger Menschen in den Mittelpunkt.
Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende mit besonderem Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Unser Ziel ist es, frühzeitig auf eine einstellungs- oder erziehungsorientierte Lösung hinzuwirken und langfristige Nachteile zu vermeiden.
Eine verständnisvolle, aber konsequente Verteidigung bildet dabei die Grundlage unserer Arbeit im Jugendstrafrecht.
Korruptionsstrafrecht
Das Korruptionsstrafrecht umfasst strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Bestechung, Vorteilsgewährung oder Amtsdelikten – sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft.
Schon der bloße Verdacht kann gravierende persönliche und berufliche Folgen haben. Wir vertreten Mandanten in Ermittlungsverfahren wegen §§ 299 ff. StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) sowie bei Amtsdelikten.
Unsere Verteidigung zielt auf Diskretion, Schadensbegrenzung und eine frühzeitige Verfahrensklärung.
Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des Strafrechts. Der Vorwurf eines Sexualdelikts – etwa sexueller Übergriff, Vergewaltigung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte – kann das Leben der Betroffenen dauerhaft verändern.
Unsere Verteidigung ist geprägt von Diskretion, Empathie und juristischer Präzision. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, Vorverurteilungen verhindert werden und die Wahrheit objektiv aufgeklärt wird.
Straftaten im Amt
Das Amts- und Korruptionsstrafrecht betrifft insbesondere Amtsträger, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, denen etwa Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder Amtsmissbrauch vorgeworfen wird.
Schon ein Ermittlungsverfahren kann gravierende dienst- und disziplinarrechtliche Folgen haben.
Wir verteidigen Sie mit der nötigen Erfahrung und Diskretion – und setzen alles daran, Ihre berufliche Integrität und Existenz zu bewahren.
Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht bildet den Kernbereich der Strafverteidigung und umfasst alle klassischen Delikte des Strafgesetzbuches – von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug bis hin zu Raub oder Nötigung.
Wir stehen Ihnen in allen Verfahrensstadien zur Seite – von der polizeilichen Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.
Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen, belastende Maßnahmen abzuwehren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Straftaten nach Markengesetz
Das Markenstrafrecht schützt Kennzeichenrechte, Marken und gewerbliche Schutzrechte vor unbefugter Nutzung. Strafbar sind insbesondere die Verletzung eingetragener Marken, das Inverkehrbringen gefälschter Produkte oder das unberechtigte Verwenden geschützter Zeichen.
Wir vertreten Unternehmen und Einzelpersonen in Ermittlungs- und Hauptverfahren wegen Markenrechtsverletzungen, entwickeln Verteidigungsstrategien und beraten präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken im Marken- und Wettbewerbsrecht.
Strafvollstreckungsrecht
Das Strafvollstreckungsrecht regelt die Umsetzung rechtskräftiger Urteile – von der Strafhaft bis zur Bewährung. Auch nach einer Verurteilung besteht häufig noch erheblicher Handlungsspielraum, etwa bei Haftaufschub, Strafaussetzung, Erlass der Reststrafe oder Vollzugslockerungen.
Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen im gesamten Vollstreckungsverfahren und setzen uns dafür ein, dass die Strafe menschlich, fair und im rechtlich zulässigen Rahmen vollzogen wird.
Umweltstrafrecht
Das Umweltstrafrecht richtet sich gegen Verstöße, die Umwelt und Naturgüter betreffen – etwa Gewässerverunreinigungen, illegale Abfallbeseitigung oder Verstöße gegen das Immissionsschutzgesetz. Gerade Unternehmen geraten schnell in den Fokus von Ermittlungsbehörden, oft ohne eigenes Verschulden.
Wir beraten und verteidigen Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten behördlichen Anfrage bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Ziel ist es, wirtschaftliche Schäden und Reputationsrisiken zu vermeiden und nachhaltige Lösungen zu finden.
Unternehmensstrafrecht
Das Unternehmensstrafrecht umfasst die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen und deren Leitungspersonen. In Zeiten zunehmender Compliance- und Kontrollpflichten können bereits interne Fehlentscheidungen zu Ermittlungen gegen Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte führen.
Wir bieten umfassende Verteidigung und Compliance-Beratung, um strafrechtliche Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen – diskret, effektiv und strategisch.
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht betrifft alle strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr – etwa Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Neben strafrechtlichen Sanktionen drohen häufig auch Führerscheinentzug und berufsrechtliche Konsequenzen.
Wir unterstützen Sie kompetent und zielgerichtet, um Ihren Führerschein und Ihre Mobilität zu sichern – mit klarer Strategie und langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht.
Criminal Compliance
Wir beraten Ihr Unternehmen präventiv im Bereich Criminal Compliance. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Optimierung von Compliance-Strukturen, insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Ziel ist es, behördliche Ermittlungsmaßnahmen von vornherein zu vermeiden und rechtliche Risiken für das Unternehmen, seine Organe und Mitarbeiter zu minimieren.
Familienrecht
Konflikte im familiären Bereich sind oft von hoher persönlicher und emotionaler Bedeutung. Wir stehen Ihnen in dieser sensiblen Lebenslage mit fachlicher Kompetenz und Empathie zur Seite.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht umfasst insbesondere:
- Scheidung und Trennung – rechtliche Begleitung und Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhaltsrecht – Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kindes-, Ehegatten- oder Elternunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht – Wahrung der Rechte und Interessen von Kindern und Eltern
- Eheverträge und Partnerschaftsvereinbarungen – vorausschauende rechtliche Gestaltung zur Vermeidung späterer Konflikte
- Gewaltschutz – rechtliche Schritte zum Schutz vor häuslicher Gewalt
Wir legen Wert auf eine lösungsorientierte und individuelle Beratung, die sowohl rechtliche Klarheit schafft als auch die persönlichen Belange unserer Mandanten berücksichtigt.
Bußgeldverfahren
Auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren vertreten wir Sie kompetent und zuverlässig.
Führerscheinangelegenheiten
Ein Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr – etwa wegen Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr – kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche fahrerlaubnisrechtliche Folgen haben.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um das Verkehrs- und Führerscheinrecht, setzen uns für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – engagiert, kompetent und lösungsorientiert.