Criminal Compliance
Beratung für Unternehmen • Risiken minimieren.
Geschäftsleitungsorgane von Unternehmen haben eine Vielzahl von Pflichten. Sie haben die Aufgabe für die Einhaltung von Rechtsvorschriften innerhalb des Unternehmens Sorgen zu tragen.
Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die gesetzeskonforme Überwachung unternehmensinterner Abläufe im Bereich Wirtschaftsstrafrecht (Criminal Compliance) um behördliche Ermittlungsmaßnahmen gegen Sie zu vermeiden.
Wir berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten, stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und helfen Ihnen erforderliche Maßnahmen umzusetzen, um Risiken für Sie, Ihr Unternehmen mit seinen Organmitgliedern und Mitarbeitern zu eliminieren.
Unsere Anwälte beraten Sie gerne.